Erschließung APC
Stadtplatz APC
Parkplatz Bochum
Parkplatz Kirchen
Parkplatz Obi
Erschließung Parkhaus
Sonderprojekte

 

Es gibt immer wieder Aufgaben, die in kein klassisches „Leistungsspektrum” zu klassifizieren sind.

 

Ein Beispiel ist ein Auftrag, der wie folgt zu beschreiben ist:

 

„Projektleitung für Einkaufsobjekte bei der technischen Objektbewertung und der technischen Abwicklung von Kaufverträgen im Bereich der großflächigen Handelsimmobilien.”

 

Wann immer eine Immobilie den Besitzer wechselt, sollte mit der „Gebotenen Sorfalt” geprüft werden, wie hoch der tatsächliche Wert dieser Immobilie ist. Neudeutsch ist das eine „Due dilligence”-Prüfung, die oftmals in einen kaufmännischen Teil und in einen technischen Teil aufgespalten wird.

 

Die Hahn-Gruppe in Bergisch-Gladbach nimmt diese Aufgabe sehr ernst und scheut weder Kosten noch Mühen, die zu erwerbenden Immobilien auf „Herz und Nieren” zu prüfen. Nicht umsonst zählt die Hahn-Gruppe zu den Marktführern auf diesem Gebiet.

 

Um personelle Engpässe zu überbrücken, wurden wir für die Dauer von einem Dreivierteljahr gebeten, bei dieser Aufgabe mitzuwirken.

 

 

 

Wenn an neuen Parkplatzanlagen gravierende Schäden auftreten, wird oft die Frage gestellt, wer diese Schäden zu verantworten hat. Bevor aber Kosten für Gerichtsverfahren entstehen sollen, wurden wir bereits mehrfach gebeten, vorab die Ursachen zu prüfen und eine entsprechende Stellungnahme abzugeben. Eine dieser Stellungnahmen führte im Nahgang zu einem Gerichtsverfahren mit gerichtlich angeordnetem Beweissicherungsverfahren, und nicht ohne Stolz konnten wir feststellen, dass unsere Annahmen voll und ganz bestätigt wurden.